In bereinstimmung mit Unterabschnitt 7.3.3.1 Code VC3 bedeutet "von der zustndigen Behrde des Ursprungslandes festgelegte Normen" fr Zwecke der Befrderung von geschmolzenem Aluminium in loser Schttung, dass die folgenden Anforderungen erfllt werden mssen:

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Tiegel: Ein Behltnis, das fr die Befrderung von geschmolzenem Aluminium der UN-Nummer 3257 bestimmt ist, einschlielich des Mantels, der feuerfesten Ausmauerung, der Bedienungsausrstung und der baulichen Ausrstung.

1.2 Die Tiegel mssen so isoliert sein, dass eine Oberflchentemperatur von 130 C whrend der Befrderung nicht berschritten wird, und so aufgestellt sein, dass ein Berhren der Umschlieungsmittel durch andere Verkehrsteilnehmer unter normalen Befrderungsbedingungen nicht mglich ist. In keinem Fall darf durch die Oberflchentemperatur die Funktion des Fahrzeugs, insbesondere die der Bremsleitungen und die elektrischen Leitungen, beeintrchtigt werden.

1.3 Die Tiegel mssen gem den Grundstzen der Ladungssicherung nach Unterabschnitt 7.5.7.1 auf dem Fahrzeug befestigt sein.

1.4 An den Tiegeln mssen keine Grozettel (Placards) und Kennzeichen gem Kapitel 5.3 angebracht sein, sofern diese Grozettel (Placards) und Kennzeichen am Fahrzeug angebracht wurden.

2. Brand- und Explosionsschutz

Jede Brandgefahr durch thermische Einwirkung des geschmolzenen Aluminiums auf den Tiegel, das Fahrzeug oder die Ladungssicherungshilfsmittel sowie jede Explosionsgefahr durch entweichende Dmpfe oder chemische Reaktion entstandener Gase muss verhindert werden (z. B. durch Verwendung von Schutzgasen).

3. Bau der Tiegel

Die Tiegel mssen aus Stahl hergestellt sein. Die Tiegel mssen gem der Norm EN 13445-3:2014 fr einen Prfdruck von 4 bar ausgelegt und hergestellt sein. Der Hersteller muss im Rahmen des Baus die am strksten beanspruchten Schweinhte benennen. Bei der Dimensionierung und der Befestigung der Tiegel auf dem Fahrzeug mssen der hydrostatische Druck und die Schwallwirkung des geschmolzenen Aluminiums bercksichtigt werden. Die Krfte in Absatz 6.8.2.1.2 sind zu bercksichtigen.

Die Verschlsse der Tiegel mssen gem der Norm EN 13445-3:2014 ausgelegt sein und beim Umkippen eines Tiegels mit Inhalt (Seitenlage und Tiegeloberseite) dicht bleiben.

Die ffnungen fr das Befllen und Entleeren mssen durch die Konstruktion des Tiegels geschtzt werden, z. B. durch Kragen, Abweiser, Kfige oder gleichwertige Konstruktionen.

Die Schutzeinrichtung an der Tiegeloberseite muss so ausgelegt sein, dass sie einer vertikalen statischen Beanspruchung des Flldeckels ohne bleibende Verformung standhlt, die der doppelten zulssigen Gesamtmasse des Tiegels entspricht (2g).

Die feuerfeste Ausmauerung muss gegenber dem Fllgut widerstandsfhig und als Isolationswerkstoff geeignet sein.

Die feuerfeste Ausmauerung muss so ausgelegt sein, dass ihre Dichtheit gewahrt bleibt, wie auch immer die Verformungen sein mgen, die unter normalen Befrderungsbedingungen (siehe Absatz 6.8.2.1.2) eintreten knnen.

Die Prfstelle, die Prfungen in bereinstimmung mit Absatz 6.8.2.4.1 oder 6.8.2.4.4 durchfhrt, muss die Befhigung des Herstellers oder der Wartungs- oder Reparaturwerkstatt fr die Ausfhrung von Schweiarbeiten und den Betrieb eines Qualittssicherungssystems fr Schweiarbeiten berprfen und besttigen. Schweiarbeiten an der Blechummantelung, insbesondere an tragenden Bauteilen, drfen nur von zugelassenen Schweibetrieben durchgefhrt werden.

Dichtungen an den Deckeln und Verschlssen von Tiegeln mssen so ausgewhlt und eingebaut werden, dass ein Auslaufen von geschmolzenem Aluminium beim Umkippen eines befllten Tiegels verhindert wird.

4. Prfungen der Tiegel

Die in den Abschnitten 4.1 bis 4.5 beschriebenen Prfungen mssen durch eine von der zustndigen Behrde zugelassene Prfstelle durchgefhrt werden. Die Prfungen mssen entsprechend den anwendbaren Anforderungen der Norm EN 12972:2018 + A1:2024 durchgefhrt werden. ber die Ergebnisse der durchgefhrten Prfungen mssen Prfberichte ausgestellt werden.

4.1 Baumusterprfung der Tiegel

Die konstruktive Auslegung und Ausfhrung muss im Rahmen eines Baumusterprfverfahrens berprft werden, um sicherzustellen, dass die Tiegel den konstruktiven Anforderungen der Norm EN 13445-3:2014 entsprechen. Die am strksten beanspruchten Schweinhte mssen im Baumusterprfbericht benannt sein.

4.2 Erstmalige Prfung

Die Tiegel mssen vor der Inbetriebnahme geprft werden.

Die Prfung muss mindestens Folgendes umfassen:

a) eine Prfung der bereinstimmung mit den Baumusterprfungsunterlagen;

b) eine Prfung auf bereinstimmung mit dem Baumuster;

c) eine Prfung des ueren Zustands;

d) eine Wasserdruckprfung mit einem Prfdruck von 4 bar; die Tiegel drfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feuerfest ausgemauert sein;

e) eine Prfung des inneren Zustands (Sichtprfung der metallenen inneren Oberflche des Tiegels vor der Einbringung der feuerfesten Ausmauerung und Sichtprfung der feuerfesten Ausmauerung);

f) eine Funktionsprfung der Ausrstungsteile.

Die Wasserdruckprfung kann auch mit einer alternativen Dichtung durchgefhrt werden.

4.3 Zwischenprfung

Die Tiegel mssen sptestens sechs Jahre nach der erstmaligen Prfung und jeder wiederkehrenden Prfung Zwischenprfungen unterzogen werden.
Die Zwischenprfung muss mindestens Folgendes umfassen:

a) eine Prfung der Dokumente;

b) eine Prfung des ueren Zustands, die auch die Unversehrtheit der Flansch- und Deckelverbindungen einschliet;

c) eine Wanddickenmessung zur berprfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwanddicke;

d) eine zerstrungsfreie Prfung der am strksten beanspruchten Schweinhte mittels einer Magnetpulverprfung, Farbeindringprfung, Ultraschallprfung oder Durchstrahlungsprfung;

e) eine Prfung des inneren Zustandes (Sichtprfung der feuerfesten Ausmauerung) durch eine fachkundige Person unter der Verantwortung des Betreibers;

f) eine Prfung der zufriedenstellenden Funktion der Ausrstung.

Diese Zwischenprfungen drfen innerhalb von drei Monaten vor dem festgelegten Datum durchgefhrt werden, ohne dass dies einen Einfluss auf den Zeitrahmen der anderen Prfungen nach den Abschnitten 4.3 und 4.4 hat.

4.4 Wiederkehrende Prfung

Bei jeder Erneuerung der feuerfesten Ausmauerung, sptestens jedoch zwlf Jahre nach der erstmaligen oder letzten wiederkehrenden Prfung, muss eine wiederkehrende Prfung durchgefhrt werden.

Die wiederkehrende Prfung muss mindestens Folgendes umfassen:

a) eine Prfung der Dokumente;

b) eine Prfung des ueren Zustands, die auch die Unversehrtheit der Flansch- und Deckelverbindungen einschliet;

c) eine Prfung des inneren Zustands (Sichtprfung der metallenen inneren Oberflche des Tiegels vor der Einbringung der feuerfesten Ausmauerung und Sichtprfung der feuerfesten Ausmauerung);

d) eine zerstrungsfreie Prfung der am strksten beanspruchten Schweinhte mittels einer Magnetpulverprfung, Farbeindringprfung, Ultraschallprfung oder Durchstrahlungsprfung;

e) eine Wanddickenmessung zur berprfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestwanddicke;

f) eine Wasserdruckprfung mit einem Prfdruck von 4 bar; die Tiegel drfen dabei noch nicht feuerfest ausgemauert sein;

g) eine Prfung der zufriedenstellenden Funktion der Ausrstung.

Die Wasserdruckprfung kann auch mit einer alternativen Dichtung durchgefhrt werden.

4.5 Auerordentliche Prfung der Tiegel

Wenn die Sicherheit des Tiegels oder seiner Ausrstung durch Ausbesserung, Umbau oder Unfall beeintrchtigt sein knnte, so muss eine auerordentliche Prfung der ausgebesserten oder umgebauten Teile durchgefhrt werden. Wenn eine auerordentliche Prfung, welche die Vorschriften des Abschnitts 4.4 erfllt, durchgefhrt wurde, darf die auerordentliche Prfung als wiederkehrende Prfung angesehen werden. Wenn eine auerordentliche Prfung, welche die Vorschriften des Abschnitts 4.3 erfllt, durchgefhrt wurde, darf die auerordentliche Prfung als Zwischenprfung angesehen werden. ber den genauen Umfang der auerordentlichen Prfung entscheidet die Prfstelle unter Bercksichtigung der Norm EN 12972:2018 + A1:2024 Tabelle A1.

5. Kennzeichnung der Tiegel

Die Tiegel mssen in Analogie zu Absatz 6.8.2.5.1 mit einem Schild gekennzeichnet werden, wobei die Zulassungsnummer und der uere Auslegungsdruck entfallen. Bei Prfungen nach den Abschnitten 4.2 und 4.4 muss auf die Kennzeichnung ein "P" folgen. Bei Prfungen nach Abschnitt 4.3 muss auf die Kennzeichnung ein "L" folgen.

6. Anforderungen an den Betrieb

Der Eigentmer oder der Betreiber muss eine Kopie des Baumusterprfberichts, die Ergebnisse der erstmaligen Prfung und aller folgenden Prfungen in der Tiegelakte aufbewahren.

Jede Erneuerung oder Ausbesserung der feuerfesten Ausmauerung muss vom Betreiber oder Hersteller aufgezeichnet werden.

Dichtungen mssen bei jeder Befllung geprft und gegebenenfalls erneuert werden.

7. Fahrzeuge 

Fr Fahrzeuge zur Befrderung auf der Strae gelten die folgenden zustzlichen Anforderungen:

a) Die fr die Befrderung verwendeten Fahrzeuge mssen mit einer gem der UN-Regelung Nr. 13 zugelassenen Fahrzeugstabilisierungsfunktion ausgerstet sein.

b) Die Tiegel mssen auf den Fahrzeugen so ausgerichtet sein, dass die ffnungen fr das Entleeren in oder gegen die Fahrtrichtung angeordnet sind.

Die Tiegel mssen auf den Wagen so ausgerichtet sein, dass die ffnungen fr das Entleeren in oder gegen die Fahrtrichtung angeordnet sind.

8. Ausbildung des Fahrers

Ergnzend zum Basiskurs nach Unterabschnitt 8.2.1.2 mssen die Fahrzeug-fhrer eine ergnzende Schulung durch eine fachkundige Person ber alle Risiken der Befrderung von geschmolzenem Aluminium in Tiegeln erhalten.

Diese Schulung muss die folgenden Schwerpunkte beinhalten:

a) besonderes Fahrverhalten der Trgerfahrzeuge mit Tiegeln,

b) allgemeine Grundlagen der Fahrphysik (Fahrstabilitt/Kippverhalten, ins-besondere Schwerpunkthhe, Schwallwirkung),

c) Grenzen der Fahrdynamikregelung (ESC) und

d) besondere Manahmen, die bei einem Unfall einzuleiten sind.

Diese Schulung muss mit Datum, Dauer und wesentlichem Inhalt schriftlich o-der elektronisch durch den Befrderer dokumentiert werden.


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 UN-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen fr die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen).